Testament erstellen – Beratung von Ihrem Rechtsanwalt Dr. Helwig Keber in Graz

Wer die gesetzlichen Bestimmungen bei der Testamenterstellung nicht kennt, läuft Gefahr, dass sein letzter Wille unberücksichtigt bleibt. In unserer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Helwig Kleber in Graz informieren wir Sie, was bei der Errichtung eines Testaments zu beachten ist.

Gesetzliche Erbfolge in Österreich

Meist entspricht die Erbeinsetzung den Vereinbarungen der gesetzlichen Erbfolge. Als Erblasser haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, gesetzliche Erben von der Erbfolge auszuschließen, sodass diesen nur der Pflichtteilanspruch bleibt. Umgekehrt können gesetzlich nicht erbberechtigte Personen durch eine entsprechende testamentarische Verfügung als Erben eingesetzt werden. Wie detailliert das Testament abgefasst wird, obliegt dem Erblasser. Wichtig ist nur, dass der letzte Wille darin klar erkennbar ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ehe- oder Lebenspartner gemeinschaftliche Testamente erstellen.

Arten des Testaments

Die Errichtung eines Testaments kann eigen- oder fremdhändig erfolgen, muss aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Handschriftliche Testamente sind zur Gänze vom Erblasser verfasst und händisch unterschrieben. Alternativ dazu gibt es das öffentliche oder notarielle Testament. Eine fachkundige Beratung durch den Anwalt ist dabei nicht zwingend vorgesehen, aber in jedem Fall ratsam. Insbesondere bei komplexen Vermögens- und Erbsituationen ist eine Überprüfung auf die Wirksamkeit des Testaments durch den Rechtsanwalt zu empfehlen.

Der rechtmäßige Erbe

Vor der Errichtung eines Testaments sollte man sich eingehend mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen. Rechtmäßiger Erbe ist laut österreichischem Gesetz derjenige, der entweder den gesamten Nachlass oder einen mittels Quote bestimmten Teil davon erhält. Die Erbeinsetzung kann dabei jeweils nur vom Erblasser bestimmt werden.

Testament aufbewahren, vollstrecken und anfechten

Neben der Errichtung Ihres Testaments beraten wir Sie in allen wichtigen Fragen zu dessen Aufbewahrung und Vollstreckung in Graz. Auch wenn Sie ein vorliegendes Testament anfechten möchten, können Sie sich an uns wenden.

Beratung rund ums Testament von Fachanwalt Dr. Helwig Kleber in Graz

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